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Dreh- und Angelpunkt für eine ganz Reihe von Rechten und Rechtsfolgen bei einem Bauvertrag, steht im Zusammenhang mit der Abnahme. Einer davon ist die Verjährung. Dies betrifft den Anspruch des Unternehmers auf Vergütung, aber auch Ansprüche des Bauherrn auf Mängelbeseitigung. Unklar war bisher, was mit Ansprüchen geschieht, die schon vollständig vor der Abnahme entstanden sind. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 12. Januar 2012, Az.: VII ZR 76/2011 Klarheit geschaffen. Weiterlesen »

Auf den Erwerber eines vermieteten Grundstücks geht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit an den Mieter kraft Gesetzes auch dann über, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die vom Mieter erhaltene Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte. Weiterlesen »

 

 Die Bedeutung der Stabilität des Baugrunds für die Standfestigkeit eines Gebäudes ist hinlänglich bekannt. Ein schwerwiegenderer Mangel, als ein absackendes Gebäude ist kaum vorstellbar. Die Prüfung der Geeignetheit des Baugrunds obliegt in aller Regel dem Bauunternehmer und nicht dem Bauherrn. Der BGH hat dies mit seiner Entscheidung vom 08. März 2012, Az.: VII ZR 116/10 erneut bekräftigt und die Haftung sogar noch verschärft.

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Es ist inzwischen üblich, dass Bauvorhaben begonnen werden, obwohl sie noch nicht durchgeplant sind. Nachträgliche Änderungen der Bauausführungen sind Gang und Gäbe. Dies muss nicht immer zu einem Mehr an Leistung führen, sondern Positionen eines Leistungsverzeichnisses können auch entfallen. Die abgegebenen Angebote mit der dazu gehörenden Kalkulation der Preise, bezieht sich aber immer auf das Leistungsverzeichnis, wie es zu diesem Zeitpunkt bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich nun dazu geäußert, wie sich der Wegfall von Positionen auf die Höhe des Werklohns auswirkt (Urteil vom 26. Januar 2012, Az.: VII ZR 19/11). Weiterlesen »

Ein Vertrag kommt grundsätzlich dann zustande, wenn Vertragsparteien zwei gleichlautende und aufeinander gerichtete Willenserklärungen abgeben. Dies gilt auch bei einem Architektenvertrag. Maßgeblich sind also die allgemeinen Vorschriften des  BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und nicht etwa die Vorschriften der HOAI. Schwierig ist die Abgrenzung von dem Bemühen einen Vertrag zu erhalten (Akquisition), zum endgültigen Vertragsschluss. Wann die Grenze überschritten wird, war Gegenstande einer Entscheidung des OLG Celle ( OLG Celle, Urt. v. 26. 10. 2011 − 14 U 54/11). Weiterlesen »

Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) sah vor, dass bis spätestens zum 31. Dezember 2011 alle obersten Geschossdecken die begehbar sind, gedämmt sein müssen. Die Frist ist abgelaufen. Passiert ist nicht sehr viel. Muss mit Bußgeldern gerechnet werden? Weiterlesen »

Der Vermieter muss dem Mieter nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Die Abrechnungsfrist wird nach einhelliger Ansicht ( BGH Urteil vom 17. November 2004 Az: VIII ZR 115/04) nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; auf deren inhaltliche Richtigkeit kommt es für die Einhaltung der Frist nicht an. Weiterlesen »

Forderungen unterliegen einer Art Verfallsdatum. Werden sie nicht geltend gemacht, erlischt nach bestimmter Zeit die Möglichkeit sie durchzusetzen. Es tritt Verjährung ein. Zu einem geordneten Forderungsmanagement gehört also die Kontrolle darüber, wann Forderungen verjähren. Weiterlesen »

Das Bundesjustizministerium hatte am 17.11.2011 den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform an Länder und Verbände weitergeleitet.  Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte dazu: „Die Bundesregierung baut die Förderung energetischer Modernisierungen aus und setzt sich für verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen ein. Ein modernes Mietrecht ist ein weiterer Mosaikstein für die Energiewen­de. Für Ressourcenschonung und Klimaschutz müssen alle ihren Beitrag leisten. Die geplante Miet­rechtsänderung verteilt Nutzen und Lasten energetischer Modernisierungen ausgewogen auf Ver­mieter und Mieter. Energetische Modernisierungen werden erleichtert, der soziale Mieterschutz bleibt gewahrt.“

Weitere Ziele der Reform sind, die Umstellung des Vermieters auf die gewerbliche Wärmelieferung – das sog. Contracting – auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, den Schutz gegen „Mietnoma­den“ zu verbessern und die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Um­wandlung in Eigen­tumswohnungen durch das „Münchener Modell“ zu verhindern. Weiterlesen »

Viele Menschen, die nicht bereits über ein Baugrundstück verfügen, oder die Mittel für den Erwerb von Grundstück und Immobilie nicht aufbringen können, bauen mit einem Bauträger. Dieser errichtet auf dem ihm gehörenden Grundstück Haus, oder Wohnung und übereignet beides an den Bauherren. Wann der Bauträger wieviel seiner Vergütung im Laufe des Bauvorhabens verlangen kann, bestimmt die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Besteht trotz dieses Zahlungsplans ein Zurückbehaltungsrecht? Weiterlesen »

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